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AGB - Para-Taxi Fankhauser

AGB

ALLGEMEINES

1. Der Einzelunternehmer Patrick Fankhauser bietet unter dem Namen „ParaTaxi“ Tandemparagleiterflüge an. Grundsätzlich führt der genannte Einzelunternehmer die Flüge auch selbst durch und tritt somit als Veranstalter und Vertragspartner auf. Flüge die zwar über ParaTaxi gebucht, aber nicht durch Herrn Patrick Fankhauser durchgeführt werden können, werden durch
selbständige Tandempiloten übernommen. In diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter und Vertragspartner des Fluggastes. Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Pilot (Unternehmer) am Flugticket. Dieses Flugticket muss vor dem Tandemflug verpflichtend ausgefüllt werden. Es gilt gleichzeitig als Rechnung und auch als Bestätigung für alle nachstehenden Vertragsleistungen (Versicherung etc.).

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN

2. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht – insbesondere die luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen.
3. Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag durchzulesen und mit seiner Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu bestätigen.
4. Durch das Absenden der Anmeldung / Bestellung, durch das Begleichen des Rechnungsbetrages, durch die mündliche Erteilung des Beförderungsauftrages bzw. durch das Einlösen des Tickets werden die festgelegten Bedingungen anerkannt.
5. „ParaTaxi“ verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im Tandem Paragleiter als Passagier zu befördern.

VERSICHERUNG – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6. Wie gesetzlich vorgeschrieben, ist jeder Passagier für den Tandemparagleitflug haftpflichtversichert.

7. Eine Haftung des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung eintritt, die durch den Piloten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8. Für die Mitnahme von fragilen bzw. leicht zu beschädigenden oder zerbrechlichen Gegenständen (z.B: Mobiltelefon, Kamera etc.) haftet der Fluggast selbst und jegliche Haftung für etwaige Beschädigung ist ausgeschlossen.
9. Alle Gegenstände sind so zu verstauen bzw. zu befestigen, dass ein Verlust während des Fluges unmöglich ist und eine Gefährdung von Mensch, Tier und Gut ausgeschlossen werden kann. Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdenden Gegenständen ist untersagt.
10. Für sämtliche Schäden/Unfälle, die auf dem Weg zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
11. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Angestellten bzw. Bevollmächtigten des Piloten.

GESUNDHEITSZUSTAND DES PASSAGIERS

12. An Paragleiter Tandemflügen dürfen grundsätzlich nur gesunde Personen teilnehmen!
Nachstehende Erkrankungen bzw. Zustände sind Ausschließungsgründe:
• Herz- Kreislauferkrankungen
• Mittelohrerkrankungen
• Schwangerschaft
• Alkohol- bzw. Drogenkonsum
• alle sonstigen Erkrankungen und Gebrechen, die die Flugtauglichkeit beeinträchtigen. Jeder Fluggast ist von sich aus verpflichtet auf eine mögliche Fluguntauglichkeit hinzuweisen. Bei Unterlassung erlischt jede Haftung seitens des Unternehmers (Piloten). Jeder Tandempilot hat das Recht bei Bedenken hinsichtlich der Flugtauglichkeit Personen jederzeit den Transport
zu verweigern.

AUSRÜSTUNG

13. Der Passagier verpflichtet sich den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasste Bekleidung und Schuhwerk zu tragen. Dabei wird auf einen entsprechenden Wind- und Kälteschutz (Handschuhe)und auch festes Schuhwerk besonders hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen,
dass es zu einer Verschmutzung kommen kann, es können jedoch keine Ansprüche daraus abgeleitet werden.
14. Durch den Veranstalter werden die Flugausrüstung und (bei Bedarf) der Helm beige-stellt.

TERMINE UND DURCHFÜHRUNG DES FLUGES

15. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es trotz fest vereinbarter Termine aufgrund der Witterungs- bzw. Windverhältnisse am Fluggebiet zu Verschiebungen bzw. Stornierungen kommen kann. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ersatz irgendwelcher Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
16. Die Flugroute und der vorgesehene Landeplatz können aus Sicherheits- und sonstigen wichtigen Gründen jederzeit und ohne Anspruch auf jeglichen Schadensersatz geändert werden.
17. Die Flugdauer ist abhängig von den Wetterbedingungen und Windverhältnissen am Flugtag. Es kann somit keine fixe Flugdauer garantiert werden.
18. Der Passagier ist verpflichtet beim Start und der Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten unbedingt Folge zu leisten.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

19. Bei Buchung eines Tandemfluges ohne Gutschein ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zu bezahlen.

WIDERRUFSRECHT/STORNOKOSTEN

20. Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per Mail an „patrickfankhauser@gmx.at“ zurücktreten. Rücktritte bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Flugtermin sind kostenfrei. Für Rücktritte innerhalb der 24 Stundenfrist betragen die Stornokosten 100%.

NUTZUNGSRECHT VON BILD- UND FILMMATERIAL

21. Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch „ParaTaxi“ vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken zu.

RISIKOBELEHRUNG

22. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Paragleiten auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod, etc.) nicht ausgeschlossen werden können. Erhöhtes Risiko besteht beim Start und der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürzen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

23. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Kitzbühel.
24. Kein Angestellter oder Bevollmächtigter des Piloten ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrags zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
25. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.